Überblick über Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung1
| Grundsatz |
Für künftige Investitionen in den folgenden 3 Jahren dürfen
im laufenden Veranlagungszeitraum bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen
Investition einkommensteuerlich abgezogen werden = Investitionsabzugsbetrag
(IAB) |
| Voraussetzungen |
Das Betriebsvermögen darf im laufenden Veranlagungszeitraum für
bilanzierende Unternehmer nicht mehr als 235.000 Euro betragen (in 2009
und 2010 auf 335.000 Euro erhöht). Wert des Betriebsvermögens
ist der Saldo aus Aktiva minus Passiva; der Investitionsabzugsbetrag mindert
das Betriebsvermögen nicht. Diese Grenze wird im Regelfall bei Neugründung
nicht überschritten.
Der Gewinn darf bei Einnahmen-Überschussrechnung im laufenden Jahr
nicht mehr als 100.000 Euro betragen (in 2009 und 2010 auf 200.000 Euro
erhöht). Diese Grenze wird im Regelfall bei Neugründung nicht
überschritten; in Grenzfällen kann ein Übergang zur Bilanzierung
in Erwägung gezogen werden.
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| Details |
Neue sowie gebrauchte bewegliche Anlagegegenstände sind begünstigt.
Immaterielles Anlagevermögen (z.B. Lizenzen, Software) ist nicht begünstigt.
Der Investitionszeitraum umfasst die folgenden drei Jahre.
Muss mindestens bis zum Ende des der Anschaffung oder Herstellung folgenden
Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte verbleiben
Muss (fast) ausschließlich betrieblich genutzt werden (i.d.R. kein
PKW)
Nachweis ernsthafte Investitionsabsicht durch Bestellung oder Indizien
Der maximale Investitionsabzugsbetrag beträgt 40% aus 500.000 Euro
entsprechend 200.000 Euro.
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| Vorsicht |
Wird die geplante Investition nicht innerhalb des dreijährigen
Investitionszeitraums realisiert oder wird eine andere Investition getätigt,
muss der Investitionsabzugsbetrag rückwirkend gewinnerhöhend aufgelöst
werden. Es werden dann Nachzahlungszinsen von
0,5% pro Monat festgesetzt.2 |
Sonderabschreibung
plus Abschreibung
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Im Jahr der Anschaffung und den folgenden vier Jahren dürfen vom
auf 60% gekürzten Restwert bis zu 20% Sonderabschreibung
(60% x 20% = 12%) zusätzlich zur üblichen Abschreibung
(linear oder soweit in Vorjahren zulässig auch degressiv) abgesetzt
werden. |
Alternative:
Investition plus Sonderabschreibung im laufenden Jahr
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Bei einer Investition im laufenden Jahr können unter Einhaltung der
Grenzen im Vorjahr bis zu 20% Sonderabschreibung zusätzlich
zur üblichen Abschreibung (linear oder degressiv) abgesetzt
werden. Diese Alternative ist betragsmäßig nicht limitiert. |
Beispielrechnung
Annahme: Lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG auf
10 Jahre, Lieferung Mai 2012
2010 Bestellung
40% hieraus
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350.000 € Kaufpreis (max. 500.000 €)
140.000 € Investitionsabzugsbetrag 2010 |
2012 Lieferung
Bemessungsgrundlage für Abschreibungen 60%
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210.000 €
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Sonderabschreibung 20% Vollansatz
lineare Abschreibung anteilig für 8 Monate
Gesamt 2012
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42.000 € 14.000 €
56.000 € Abschreibungen 2012
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| Investitionsabzugsbetrag + Abschreibung 2010/12 |
196.000 € (entspr. 56% in den ersten 2 Jahren)
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Weitere jährliche lineare Abschreibung
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21.000 € |
1Alle Informationen und Angaben in diesem Merkblatt
sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der
allgemeinen Information
und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung
für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden. Stand: 09/2011
2Die Finanzverwaltung berechnet die Zinsen mit Ablauf
des Veranlagungszeitraums (VZ), in welchem der sog. IAB gebildet wurde. Das
Finanzgericht Niedersachen
berechnet die Zinsen erst ab dem VZ, in dem der IAB aufgelöst wurde, Urteil
vom 05.05.2011 – 1 K 266/10. Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung
auf das für den Steuerbürger positive Urteil reagieren wird. Für
Detailfragen hierzu rufen Sie uns bitte an.
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