Steuerersparnis

Überblick über Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung1

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Grundsatz Für künftige Investitionen in den folgenden 3 Jahren dürfen im laufenden Veranlagungszeitraum bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Investition einkommensteuerlich abgezogen werden = Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Voraussetzungen

Das Betriebsvermögen darf im laufenden Veranlagungszeitraum für bilanzierende Unternehmer nicht mehr als 235.000 Euro betragen (in 2009 und 2010 auf 335.000 Euro erhöht). Wert des Betriebsvermögens ist der Saldo aus Aktiva minus Passiva; der Investitionsabzugsbetrag mindert das Betriebsvermögen nicht. Diese Grenze wird im Regelfall bei Neugründung nicht überschritten.

Der Gewinn darf bei Einnahmen-Überschussrechnung im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 Euro betragen (in 2009 und 2010 auf 200.000 Euro erhöht). Diese Grenze wird im Regelfall bei Neugründung nicht überschritten; in Grenzfällen kann ein Übergang zur Bilanzierung in Erwägung gezogen werden.

Details Neue sowie gebrauchte bewegliche Anlagegegenstände sind begünstigt. Immaterielles Anlagevermögen (z.B. Lizenzen, Software) ist nicht begünstigt.
Der Investitionszeitraum umfasst die folgenden drei Jahre.
Muss mindestens bis zum Ende des der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte verbleiben
Muss (fast) ausschließlich betrieblich genutzt werden (i.d.R. kein PKW)
Nachweis ernsthafte Investitionsabsicht durch Bestellung oder Indizien
Der maximale Investitionsabzugsbetrag beträgt 40% aus 500.000 Euro entsprechend 200.000 Euro.
Vorsicht Wird die geplante Investition nicht innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums realisiert oder wird eine andere Investition getätigt, muss der Investitionsabzugsbetrag rückwirkend gewinnerhöhend aufgelöst werden. Es werden dann Nachzahlungszinsen von 0,5% pro Monat festgesetzt.2
Sonderabschreibung
plus Abschreibung

Im Jahr der Anschaffung und den folgenden vier Jahren dürfen vom auf 60% gekürzten Restwert bis zu 20% Sonderabschreibung (60% x 20% = 12%) zusätzlich zur üblichen Abschreibung (linear oder soweit in Vorjahren zulässig auch degressiv) abgesetzt werden.
Alternative:
Investition plus Sonderabschreibung im laufenden Jahr

Bei einer Investition im laufenden Jahr können unter Einhaltung der Grenzen im Vorjahr bis zu 20% Sonderabschreibung zusätzlich zur üblichen Abschreibung (linear oder degressiv) abgesetzt werden. Diese Alternative ist betragsmäßig nicht limitiert.

Beispielrechnung

Annahme: Lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG auf 10 Jahre, Lieferung Mai 2012

2010 Bestellung
40% hieraus
350.000 € Kaufpreis (max. 500.000 €)
140.000 € Investitionsabzugsbetrag 2010

2012 Lieferung
Bemessungsgrundlage für Abschreibungen 60%

210.000 €
Sonderabschreibung 20% Vollansatz
lineare Abschreibung anteilig für 8 Monate
Gesamt 2012
  42.000 €
  14.000 €
  56.000 € Abschreibungen 2012
Investitionsabzugsbetrag + Abschreibung 2010/12 196.000 € (entspr. 56% in den ersten 2 Jahren)
Weitere jährliche lineare Abschreibung

  21.000 €

1Alle Informationen und Angaben in diesem Merkblatt sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information
und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt kann daher nicht übernommen werden. Stand: 09/2011

2Die Finanzverwaltung berechnet die Zinsen mit Ablauf des Veranlagungszeitraums (VZ), in welchem der sog. IAB gebildet wurde. Das Finanzgericht Niedersachen
berechnet die Zinsen erst ab dem VZ, in dem der IAB aufgelöst wurde, Urteil vom 05.05.2011 – 1 K 266/10. Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung
auf das für den Steuerbürger positive Urteil reagieren wird. Für Detailfragen hierzu rufen Sie uns bitte an.