Gebührenberechnung und Auszug aus Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)Die nachstehende Berechnungsmaske ist § 21 StBGebV unter Ansatz einer vollen Gebühr für Beratung / Auskunft (jeweils ohne Auslagen und MwSt) entnommen. Pauschalvergütungen sind nach § 14 StBGebV im Regelfall unzulässig, da kein Fall gleich ist und kein Fall pauschal lösbar ist. Eine pauschale Antwort haben Sie auch nicht verdient und ist im Zweifel die teuerste Antwort. Wir orientieren uns deshalb am Gegenstandswert; nach Vereinbarung berechnen wir in geeigneten Fällen auch nach Zeitaufwand. Achtung, die verwendeten Formeln entsprechen der aktuell gültigen StBGebV-Gebührentabelle. Wir geben keine Gewähr und haften nicht für die Richtigkeit dieser Gebührenberechnungen!
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